MARIENLEXIKON

Hypostatische Union

Kontrollierte Version des Art. „Hypostatische Union“ von G. L. Müller, ML-Bd. III (1990) S. 277 f., mit neuerer Literatur, von Gerhard Ludwig Kardinal Müller

Hypostatische Union. Der Terminus ist die begriffl. Fassung der Lehre von der Menschwerdung Gottes, wie sie in der Alten Kirche ihre endgültige Gestalt gefunden hat (vgl. der Sache nach das Konzil v. Chalkedon, 451 [DS 302], dem Begriff nach das II. Konzil v. Konstantinopel, 553 [DS 424]). Damit von einer echten Selbstmitteilung Gottes gesprochen werden kann, muss das mit Gott identische Wort, das sich mitteilt, auch der metaphysische Träger (Hypostase, »Person«) der Menschheit Jesu sein, durch das und in dem er sich mitteilt; anderenfalls wäre der Mensch Jesus nur der äußerlich autorisierte Überbringer einer Botschaft Gottes (-> Adoptianismus) oder ein bloßes Medium der Vermittlung, das aber mit dem nichts zu tun hat, was vermittelt wird (-> Doketismus; Nestorianismus). Christi Menschheit aber entsteht und besteht im Akt der Selbstaussage Gottes in seinem ewigen Wort (Sohn) in die Welt hinein; und sie ist identisch mit der Geschichte und der Vollendung der heilshaften Selbstzusage Gottes in Christi Leben, Kreuz u. Auferstehung. Die sich die menschliche Natur im Akt der Annahme erwirkende göttl. Hypostase des Sohnes ist damit der Grund dessen, was angenommen wird: nämlich die Menschheit Jesu. Insofern aber der Selbstmitteilungswille Gottes im Logos der Grund der angenommenen Menschheit Jesu ist, ist er auch der Ursprung der menschlichen, personalen, d.h. geistigen und leibl. Bedingungen u. Voraussetzungen, aus denen eine konkrete menschl. Natur angenommen wird: nämlich ein schon existierender konkreter Mensch. Nach dem bibl. Zeugnis (Mt 1,20; Lk 1,34f.; 3,23) und der allgemeinen kirchl. Lehre hat Gott im Akt der Einigung des Logos mit der Menschheit die menschl. Natur allein aus Maria angenommen ohne einen geschlechtl. Zeugungsakt bzw. die Befruchtung mit einem männl. Samen. Gott nimmt also allein aus dem geistigen Sein Mariens (der Empfänglichkeit ihres Glaubens) und deren leibl. Äußerung (Jungfräulichkeit) das Menschsein an. Eine Konstitution der Menschheit Jesu durch eine natürlich-geschlechtl. Zeugung hätte dem Menschen Jesus eine kreatürliche Subsistenz verliehen, die ihn in einer personalen Gegenüberständigkeit (und nicht nur Verschiedenheit) zu Gott gebracht hätte, so dass die Menschheit Jesu als die reine Verlautbarung des sich mitteilenden ewigen Wortes schwerlich zu halten wäre. Die Indienstnahme des Glaubens und des Leibes Mariens (eben in der konkreten Disposition als Frau für das Werden und Entstehen eines Menschen) und damit ihr wahres Muttersein bedeutet für die h. U., dass Maria im Bezug zu Gott und zu seinem Heilswillen der Menschheit gegenüber ganz in Anspruch genommen wird. Ihre Existenz und ihre Lebensgeschichte sind restlos bestimmt von der von Gott gewollten u. getragenen Relation zu Jesus Christus, dem menschgewordenen Sohn Gottes und damit zu deren Grund, der hypostatischen Einigung. Bei der Abwehr der Vorstellung einer bloß moralischen Einheit von göttlicher u. menschlicher Natur in Christus (»Nestorianismus«) hatte sich eine präzise Beschreibung der GMwürde Mariens als Kriterium für das richtige Verständnis der Hypostatischen Union u. der Idiomenkommunikation erwiesen (Konzil von Ephesus, 431 [DS 251]). Umgekehrt ergibt sich daraus, dass die gesamte Glaubenslehre über die heilsgeschichtl. Bedeutung Marias und ihre aktuelle Rolle im kirchlichen Leben von der H. U. her entwickelt werden muss bzw. der geistleibl. Beanspruchung Mariens für die Inkarnation und deren geschichtliche Vollendung in Kreuz u. Auferstehung Christi. Maria kann natürlich nicht, da sie ein bloßes Geschöpf ist, Ursache der Inkarnation sein. Vielmehr konstituiert der Akt der hypostatischen Einigung das, was angenommen wird (die menschl. Natur Jesu); aber sie verwirklicht auch das, woraus die Menschheit Jesu angenommen wird (nämlich den Glauben Mariens als personaler u. heilsrelevanter Akt sowie auch die Gestaltwerdung dieses Glaubens in der jungfräulichen Empfängnis u. Mutterschaft Mariens). Marias Bedeutung für die Inkarnation kann nicht nur auf die äußerl. Umstände bei ihrer Verwirklichung reduziert werden. Maria gehört vielmehr zum Geschehen und zum Ergebnis der hypostatischen Einigung bleibend als von ihr mitkonstituierte Realität hinzu, wodurch diese Realität geschichtlich präsent geworden ist und präsent bleibt. Da der Logos ohne Maria nicht das ist, was er geworden ist, ist umgekehrt Maria auch nicht Mensch im absoluten Bezug zu Gott, ohne dass ihr Menschsein wesentlich durch das bestimmt wäre, was aus ihr geworden ist: Der Mensch Jesus, der Mittler zwischen Gott und allen Menschen (auch Mariens), der sich zum Lösegeld hingegeben hat für alle (vgl. 1 Tim 2,5). Insofern Mariens heilsgeschichtlich situierte Existenz von ihrer Inanspruchnahme für die Verwirklichung und die Wirklichkeit der Inkarnation voll und ganz bestimmt ist, ergibt sich aus der H. U. ihre Befreiung von der Erbschuld (insofern sie nur auf Grund der Gnade ihr Glaubens-Jawort sprechen konnte) und schließlich die volle Realisierung der Erlösung am Ende ihres Lebensweges als vollmenschliche u. ganzheitliche Aufnahme u. Umsetzung der Gnade im Glauben (eben die Vollendung Mariens mit Leib und Seele in der himmlischen Herrlichkeit). Aus dem inneren Zusammenhang von H.U. mit der aus ihr heraus sich ergebenden und ihr zugehörigen Stellung Mariens in der Heilsgeschichte entsteht aber auch die MV. Maria als geschichtl. Person erinnert sich der Christ, weil aus ihr auch sein Erlöser geboren wurde und weil Gott Mariens Glauben zu einem Realisierungsmoment seiner geschichtl. Selbstmitteilung an die Menschheit gemacht hat. Da Marias Glaube zur geschichtl. Wirklichkeit des Heils u. zu seiner bleibenden Gegenwart gehört, kann der Christ nur durch die Teilnahme an diesem vom Hl. Geist geschenkten u. getragenen Glauben mit Gott in Jesus Christus vereint werden (Maria als Vorbild des Glaubens) und in der persönl. Verbundenheit mit ihr (Gemeinschaft der Heiligen) im Glauben gefördert und vollendet werden (-> Fürbitte Mariens).  G. L. Kardinal Müller (Jan. 2024)

Literatur: Vgl. Lit. bei den Artikeln -> Jungfräulichkeit, -> Gottesmutter, -> Fürbitte Marias.

Zusätzlich: H. Hoping, Art. „Hypostatische Union“, in: Neues Lexikon der kath. Dogmatik, Freiburg 2012, S. 359-363. – G. L. Müller, Mariologie, in: Ders., Kath. Dogmatik, Freiburg 102016, S. 472-508, speziell S. 495. – Th. Marschler u. Th. Schärtl (Hg.), Inkarnation (Kap. 2: Metaphysik u. Hypostatische Union; div. Autoren), Münster 2020, S. 99-196.

G. L. Müller / A. Dittrich