MARIENLEXIKON

Aberglauben

(H. Dünninger, ML I,14) – Ein Begriff, der Vorstellungen, Erwartungen und Befürchtungen, die mit der Lehre der Kirche unvereinbar sind, und die aus ihnen erwachsenden Verhaltensweisen und Praktiken aus dem Bereich des Rel. ausgrenzt und als unglaubwürdig deklariert. Eine Diskussion über die Grenzen zwischen Religion und A. ist nur auf der Basis des Einvernehmens über die Glaubensinhalte möglich; sie ist sinnlos, wenn die Teilnehmer verschiedene Standpunkte über das Wesen des Rel. vertreten.
Es gibt auch gläubige Christen, welche die MV oder zumindest Teilaspekte derselben als A. abtun, sei es, daß sie den hyperdulischen Charakter der Verehrung Marias verkennen und darin einen Akt der Anbetung sehen, sei es, daß sie das atl. Bilderverbot auch für die Christenheit verbindlich halten (Bilderstreit; Bildersturm).
Allerdings muß zugestanden werden, daß im Bereich der marian. Privatfrömmigkeit bisweilen Auswüchse zu verzeichnen sind, die man wohl als A. bezeichnen muß. Da die Kirche gegen solche zu allen Zeiten entschieden Stellung bezogen hat, ist es abwegig, wegen der Mißbräuche die MV in ihrer Gesamtheit als A. zu verurteilen.
Lit.: Josef Imbach, Marienverehrung zwischen Glaube und Aberglaube, Düsseldorf 2008.